Förderung

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Welche Möglichkeiten die Fahrlehrerausbildung zu finanzieren gibt es eigentlich? Eigenfinanzierung / Steuerliche Absetzbarkeit durch Werbekosten

Die Kosten der Fahrlehrerausbildung werden aus eigener Tasche finanziert. Ausgaben bis € 6.000,-, sofern es sich bei der Fahrlehrerausbildung um die Erstausbildung handelt, können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist bereits eine Erstausbildung vorhanden können die Ausgaben für die Fahrlehrerausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend gemacht werden, sofern die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

Meister-BAföG

Wenn Sie bereits über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen kann die Fahrlehrerausbildung über Meister-BAföG finanziert werden. Die zuständigen Ämter unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine Auflistung der zuständigen Behörden sowie weitere Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen einer Förderung durch Meister-BAföG finden Sie auf dem Informationsportal über das Meister-BAföG.

Bildungsgutschein durch die Arbeitsagentur

Mit einem Bildungsgutschein werden die Kosten der Fahrlehrerausbildung von der Agentur für Arbeit übernommen. Die umfangreichen Voraussetzungen einer Förderung erfahren Sie von dem für Sie zuständigen Bildungsberater bei Ihrer Arbeitsagentur.

Förderung durch den BFD

Für ehemalige Zeitsoldaten kann der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) die Finanzierung der Ausbildung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Stelle des BFD. Eine Übersicht über die Standorte finden Sie auf dem Portal des BFD.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann die die Deutsche Rentenversicherung die Kosten der Fahrlehrerausbildung übernehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung.

 

Wir beraten Sie gern zu allen Förderungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich einen Termin. Telefonisch unter 0361 78 98 02 93.

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Unsere aktuellen Kurstermine!

KURSSTART AM:BIS:
Fahrlehrer Klasse A02.09.202417.10.2024
Fahrlehrer Klasse BE15.04.2024
21.10.2024
18.06.2025
19.12.2025
Fahrlehrer Klasse CEauf Anfrage
Fahrlehrer Klasse DE10.06.2024 12.07.2024
Fortbildung f. Ausbildungsfahrlehrer § 53 Absatz 307.06.2024
Fortbildung f. Ausbildungsfahrlehrer § 53 Absatz 313.12.2024
Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer19.02.202423.08.2024
Weiterbildung § 53 Absatz 123.05.202425.05.2024
Weiterbildung § 53 Absatz 128.11.202430.11.2024
Weiterbildung § 7 BKF18.04.202420.04.2024
Weiterbildung § 7 BKF17.10.202419.10.2024