Ausbildung

KLASSE A

Für die Fahrlehrerlaubnis A muss die Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) vorhanden sein, da die geforderte Fahrpraxis auf leistungsunbeschränkten Motorrädern gefahren werden muss.

Der Gesetzgeber verlangt, dass regelmäßig Krafträder geführt wurden, also nicht nur gelegentlich. Das setzt voraus, dass wöchentlich gefahren wird. Die Gesamtfahrleistung sollte bei Klasse A jährlich etwa 5000 KM betragen soll. Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte läuft über 1 Monat mit 140 Unterrichtsstunden.

In diesen Stunden sind 10 Übungsstunden mit dem Motorrad enthalten. Bei den Erweiterungsklassen kann die praktische Prüfung vor oder nach der schriftlichen/mündlichen Prüfung abgelegt werden.

Bei der Abschlussprüfung Klasse BE werden bereits die Lehrproben in Theorie und Praxis abgelegt. Deshalb entfallen diese bei den Erweiterungsklassen.

KLASSE CE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist Voraussetzung für den Fahrlehrerschein Klasse CE. Die Fahrpraxis soll 10.000 KM auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nicht unterschreiten. Sie soll im Rahmen eines Hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden erworben worden sein.

Es besteht auch die Möglichkeit 60 Fahrstunden in einer Fahrschule CE mit einem Fahrlehrer zu absolvieren. Zwei Monate Ausbildung bedeutet 280 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden.

Besitzt der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE verkürzt sich die Ausbildung auf 140 Stunden, ein Monat, einschließlich 10 Fahrstunden.

Auch bei CE kann zuerst die Prüfung schriftlich/mündlich und dann Praxis oder umgedreht abgelegt werden.

KLASSE DE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist Voraussetzung für den Fahrlehrerschein Klasse DE. Die Fahrpraxis soll 10.000 KM auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nicht unterschreiten. Es wird nur Klasse D gefordert da die Anhängerklasse DE sehr wenig genutzt wird. Sie soll im Rahmen eines Hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden erworben worden sein.

Es besteht auch die Möglichkeit 60 Fahrstunden in einer Fahrschule DE mit einem Fahrlehrer zu absolvieren. Zwei Monate Ausbildung bedeutet 280 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden.

Besitzt der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE verkürzt sich die Ausbildung auf 140 Stunden, ein Monat, einschließlich 10 Fahrstunden.

Auch bei DE kann zuerst die Prüfung schriftlich/mündlich und dann Praxis oder umgedreht abgelegt werden.

  • Ausbildung in der Fahrlehrerfachschule Erfurt
  • der Lehrgang umfasst einen Monat mit 140 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis
  • neben den zweiradspezifischen Themen werden auch Bereiche der Grundfahrlehrererlaubnis, insbesondere Verkehrspädagogik und Technik, wiederholt.

Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine

  • fahrpraktische,
  • eine schriftliche und
  • eine mündliche Prüfung abzulegen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschließlich Fahrphysik

Die Ausbildung umfasst:

zwei Monate mit 280 Unterrichtseinheiten theoretischer und praktischer Ausbildung

Inhalt:

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

Die praktische Ausbildung findet auf neuesten, fahrschuleigenen LKW statt.

Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

Die Ausbildung umfasst zwei Monate mit 280 Unterrichtsstunden theoretische und praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet auf fahrschuleigenen Bussen statt.

  • nutzfahrzeugspezifische Themen
  • Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik)

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang zusätzlich einen Monat Klasse CE, zusammen drei Monate mit mindestens 420 Unterrichtsstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Zusätzlich 1 Monat Klasse DE, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Stunden gemäß des gesetzlichen Rahmenlehrplanes

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE, verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat auf 140 Unterrichtsstunden.

  • fahrpraktische Prüfung
  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und
  • eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik

Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

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Unsere aktuellen Kurstermine!

KURSSTART AM:BIS:
Fahrlehrer Klasse A24.01.202504.03.2025
Fahrlehrer Klasse BE21.10.2024 19.12.2025
Fahrlehrer Klasse BE05.05.202506.07.2026
Fahrlehrer Klasse BE03.11.202512.01.2027
Fahrlehrer Klasse CE18.08.202530.10.2025
Fahrlehrer Klasse DE05.03.202504.04.2025
Fortbildung f. Ausbildungsfahrlehrer § 53 Absatz 313.12.2024
Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer19.08.202423.08.2024
Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer07.04.202511.04.2025
Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer11.08.202515.08.2025
Weiterbildung § 53 Absatz 128.11.202430.11.2024
Weiterbildung § 53 Absatz 108.05.202510.05.2025
Weiterbildung § 53 Absatz 113.11.202515.11.2025
Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer23.05.2025
Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer19.11.2025
Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang04.11.202414.11.2024
Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang16.06.202526.06.2025
Weiterbildung § 7 BKF17.10.202419.10.2024
Weiterbildung § 7 BKF20.11.202522.11.2025