Der Führerschein zum Fahrlehrer der Klasse A berechtigt, dass Führen von leistungsstarken Motorrädern ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung – sowohl mit als auch ohne Beiwagen, zu lehren.
Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A ist eine gültige Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) erforderlich, da die notwendige Fahrpraxis ausschließlich auf leistungsunbeschränkten Motorrädern absolviert werden muss.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krafträder regelmäßig gefahren werden – nicht nur gelegentlich. Das bedeutet, dass wöchentliche Fahrpraxis erwartet wird. Die empfohlene Jahresfahrleistung für Klasse A liegt bei rund 5.000 Kilometern.
Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte dauert 1 Monat und umfasst 140 Unterrichtsstunden. Enthalten sind dabei auch 10 Übungsstunden mit dem Motorrad, um die praktische Ausbildung sicherzustellen.
Bei den Erweiterungsklassen kann die praktische Prüfung wahlweise vor oder nach der schriftlichen beziehungsweise mündlichen Prüfung erfolgen. In der Abschlussprüfung Klasse BE werden die Lehrproben in Theorie und Praxis bereits vollständig abgelegt. Daher entfallen diese bei den Erweiterungsklassen, was den Prüfungsablauf erleichtert.

Voraussetzung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE ist der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE. Zudem muss eine Fahrpraxis von mindestens 10.000 Kilometern auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nachgewiesen werden. Diese Fahrpraxis sollte im Rahmen eines hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses über mindestens 6 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden oder mehr erworben werden.
Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE ist der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE zwingende Voraussetzung. Zusätzlich muss eine Fahrpraxis von mindestens 10.000 Kilometern auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nachgewiesen werden. Dabei genügt die Erfahrung auf Klasse D, da die Anhängerklasse DE in der Praxis nur selten genutzt wird. Die geforderte Fahrpraxis sollte im Rahmen eines hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses über mindestens 6 Monate mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden oder mehr erworben werden.